Der Wahlarzt

Der Wahlarzt

Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, sich seinen behandelnden Arzt frei wählen zu können. Der Wahlarzt ist ein niedergelassener Privatarzt ohne Vertrag mit den gesetzlichen  Krankenkassen. Die Honorierung orientiert sich jedoch an den Kassentarifen. Nach Vorlage der bezahlten Arztrechnung erstatten gesetzliche Krankenkassen bis zu 80% des Honorars zurück. In unserer Praxis können sie bar, mit Bankomat- oder mit Kreditkarte (Visa, MasterCard, V Pay) zahlen. Für eine unkomplizierte Kostenrückerstattung reichen wir gerne Ihre Rechnung für Sie ein.

"Der große Vorteil eines Wahlarztes ist die Zeit, die er für seine Patienten zur Verfügung hat."

Schnelle unkomplizierte Terminvereinbarung ohne lange Wartezeiten.

Zeit für zielorientierte Patientengespräche, gewissenhafte Diagnostik, verständliche Befundbesprechung und optimale Therapieplanung

Einfache Kostenrückerstattung. Auf Wunsch reichen wir gerne für Sie Ihre Rechnung bei der Krankenkassa ein.

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